Förderung Lkw-Ladeinfrastruktur 2026: Bis zu 500 €/kW für E-Lkw-Ladepunkte beantragen

Das BMV fördert Lkw-Ladeinfrastruktur 2026 mit bis zu 500 €/kW. Drei Förderaufrufe, Antragsfrist 7. Juli 2026 – alle Voraussetzungen im Überblick.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert seit Mai 2026 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge – mit bis zu 500 Euro netto pro installiertem Kilowatt Ladeleistung. Für Unternehmen, Spediteure und Betreiber öffentlicher Ladepunkte laufen aktuell drei Förderaufrufe. Die Antragsfrist für die Aufrufe B und C endet am 7. Juli 2026.

Drei Förderaufrufe für die Lkw-Ladeinfrastruktur im Überblick

Das Förderprogramm ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 und läuft über vier Jahre mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro. Zum Start stehen 200 Millionen Euro bereit. Die drei Förderaufrufe richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:

Aufruf Zielgruppe Mindest-Ladeleistung Förderung Max. Förderung Antragsfrist Vergabeverfahren
A KMU (nur kleine & mittlere Unternehmen) 50 kW DC je Ladepunkt 500 €/kW 1 Mio. € 05.06. – 30.09.2026 Windhund (Antragseingang)
B Alle Unternehmen 50 kW DC je Ladepunkt bis 500 €/kW 5 Mio. € 26.05. – 07.07.2026 Wettbewerb (Fördereffizienz)
C Alle Zielgruppen 100 kW DC je Ladepunkt, mind. 1 Ladepunkt mit 350 kW, Gesamtleistung 1.500 kW je Standort bis 500 €/kW 5 Mio. € 26.05. – 07.07.2026 Wettbewerb

Wichtig: Ein Antragsteller kann entweder an Aufruf A oder B teilnehmen – nicht an beiden. Für Aufruf C ist pro Antragsteller nur ein Antrag möglich.

Voraussetzungen für die Förderung Lkw-Ladeinfrastruktur

Gefördert wird ausschließlich fabrikneue DC-Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
  • Netzanschlusskapazität vorhanden oder bereits beantragt
  • Stromversorgung zu 100 % aus erneuerbaren Energien
  • Für Aufruf C: Standort öffentlich zugänglich, insbesondere an Rastanlagen, Lade-Hubs oder Umschlagpunkten

Neben den Ladepunkten selbst sind auch förderfähig:

  • Erweiterung des Netzanschlusses
  • Batteriespeicher
  • Lade- und Lastmanagementsysteme

Wie viel Förderung ist möglich? Rechenbeispiel

Ein Logistikunternehmen errichtet auf seinem Betriebshof vier Ladepunkte mit je 150 kW (= 600 kW Gesamtleistung):

  • Fördersatz: 500 €/kW × 600 kW = 300.000 Euro Förderung (netto)
  • Deckelung Aufruf B: max. 5 Mio. €

Für KMU gilt Aufruf A mit Deckelung bei 1 Mio. Euro – bei kleineren Anlagen ist die Förderquote in der Regel vollständig ausschöpfbar.

E-Lkw rechnen sich: Mautbefreiung bis 2031 und niedrigere Betriebskosten

Die Förderung der Lkw-Ladeinfrastruktur wirkt zusammen mit weiteren wirtschaftlichen Vorteilen elektrischer Nutzfahrzeuge.

Mautbefreiung bis 30. Juni 2031

Der Bundestag hat die Mautbefreiung für emissionsfreie E-Lkw bis zum 30. Juni 2031 verlängert (Bundesverkehrsministerium, November 2025). Das bedeutet:

  • Ein 40-Tonner spart laut BMV rund 35 Cent pro Kilometer gegenüber einem vergleichbaren Diesel-Lkw
  • Emissionsfreie Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind unbefristet von der Lkw-Maut befreit

Zum Vergleich: Ein Diesel-40-Tonner (5 Achsen, Euro 6) verursacht auf 500 Kilometern Autobahn aktuell rund 174 Euro Mautkosten – ein E-Lkw zahlt auf derselben Strecke exakt null Euro (Heise Autos, November 2025).

Niedrigere Energiekosten und Wartungsaufwand

Gegenüber Diesel-Lkw profitieren E-Lkw zusätzlich von:

  • Günstigeren Energiepreisen (Strom vs. Diesel inkl. AdBlue)
  • Geringerem Wartungsaufwand durch weniger Verschleißteile
  • Planungssicherheit durch stabile Energiekosten

Antrag stellen: So funktioniert der Prozess

Anträge werden über das Antragsportal easy-Online des Projektträgers Jülich (PtJ) gestellt. Die Portale für Aufrufe B und C sind geöffnet, Aufruf A öffnet am 5. Juni 2026.

Schritt-für-Schritt:

  1. Förderfähigkeit prüfen (Zielgruppe, Technik, Standort)
  2. Netzanschlusskapazität klären oder beantragen
  3. Angebot einholen – kein Baubeginn vor Bewilligung
  4. Antrag über easy-Online einreichen
  5. Bewilligung abwarten
  6. Maßnahme umsetzen

Bei Fragen berät das PtJ unter ptj-lis-e-lkw@ptj.de oder telefonisch unter +49 030 20199-3500 (Mo–Fr, 10–15 Uhr).

Für wen lohnt sich der Förderantrag Lkw-Ladeinfrastruktur 2026?

Das Programm richtet sich an alle, die auf batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge umsteigen oder entsprechende Infrastruktur bereitstellen wollen:

  • Logistik- und Transportunternehmen mit eigenem Depot oder Betriebshof
  • Spediteure und Flottenbetreiber aller Unternehmensgrößen (Aufruf B), KMU auch über Aufruf A
  • Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur an Rastanlagen, Lade-Hubs und Umschlagpunkten (Aufruf C)
  • Verbände und gemeinnützige Einrichtungen (Aufruf B)

Achtung bei Aufruf B: Die Vergabe erfolgt im Wettbewerbsverfahren nach dem Kriterium „Fördereuro je aufgebauter Ladeleistung". Wer einen möglichst hohen Eigenanteil einbringt, verbessert seine Auswahlchancen.

Jetzt handeln: Fristen im Blick behalten

Aufruf Antragsportal geöffnet Fristende
A (KMU) 05. Juni 2026 30. September 2026
B (alle Unternehmen) 26. Mai 2026 7. Juli 2026
C (öffentlich) 26. Mai 2026 7. Juli 2026

Häufig gestellte Fragen

Kann ich gleichzeitig Aufruf A und B beantragen?
Nein. Pro Antragsteller ist nur eine Teilnahme an Aufruf A oder B zulässig.
Sind gebrauchte Ladepunkte förderfähig?
Nein. Gefördert wird ausschließlich fabrikneue DC-Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (N2/N3).
Was passiert, wenn die Netzkapazität noch nicht gesichert ist?
Ein Netzanschluss muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden oder beantragt sein. Die Kosten für die Netzanschlusserweiterung sind förderfähig.
Gilt die Förderung auch für Hybridfahrzeuge?
Nein. Förderfähig ist ausschließlich Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3.
Läuft das Programm 2026 aus?
Nein. Das Programm hat eine vierjährige Laufzeit mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro. Über 2026 hinaus sind weitere Förderaufrufe geplant.

Quellen

  • BMV Pressemitteilung: Förderung Ladeinfrastruktur schwere Nutzfahrzeuge (Mai 2026)
  • PtJ – Aufruf A (KMU)
  • PtJ – Aufruf B (alle Unternehmen)
  • PtJ – Aufruf C (öffentliche Infrastruktur)
  • kfz-betrieb.vogel.de: Bundestag verlängert Mautbefreiung für E-Lkw (November 2025)
  • Heise Autos: Lkw-Maut-Befreiung für Elektro-Lkw verlängert (November 2025)
  • Lünen.Business: Förderung Ladeinfrastruktur E-Lkw – Bundesprogramm im Überblick (2026)